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TARIFE-Export
Tarife-Export fasst die Nomenklatur, Anmerkungen und Erläuterungen, die Ausfuhrliste, das Umschlüsselungsverzeichnis, die Atlas-Codierungen und die Ausfuhrerstattung in einer Datenbank zusammen, so dass alle ausfuhrrechtlich relevanten Fakten auf einen Blick angezeigt werden.
Warenverzeichnis
Das Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik wurde in Kooperation mit dem Statistischen Bundesamt erstellt; es entspricht der zolltariflichen und statistischen Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaft (Kombinierte Nomenklatur) und dient der Klassifizierung der Waren in der Außenhandelsstatistik.
Es enthält rund 10.000 Warennummern. Die Kombinierte Nomenklatur wird aus zollrechtlichen Gründen jährlich überarbeitet. In der Neuauflage des Warenverzeichnisses werden jeweils die Änderungen zum 1. Januar berücksichtigt.
Das Aussenwirtschaftsportal vernetzt das Warenverzeichnis mit benachbarten Rechtsgebieten und dient somit als zentrale Informationsdrehschreibe für das Umschlüsselungsverzeichnis, die Ausfuhrliste und die Präferenz-/Ursprungsregeln.
Ausfuhrliste
Das Exportkontrollrecht der Bundesrepublik Deutschland sieht harte Sanktionen gegen Unternehmen vor, die gegen Beschränkungen und Verboten bei der Ausfuhr verstoßen.
Die Bestimmungen zur Ausfuhrkontrolle ändern sich häufig. Die Ausfuhrliste als Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung enthält eine Aufzählung sämtlicher Güter, deren Ausfuhr genehmigungspflichtig ist. Sie wird durch Rechtsverordnung der Bundesregierung nach Bedarf an Veränderungen der Rechtslage angepasst.
Exportunternehmen gehen ein hohes Risiko ein, wenn sie nicht permanent auf aktuelle Rechtsänderungen achten.
Die Ausfuhrliste im Außenwirtschaftsportal garantiert immer den aktuellen Stand der Liste. Eine komfortable Suche nach Waren in der Liste ermöglicht die Überprüfung der Genehmigungspflicht. Die Detailansicht bietet dabei die nötige Informationstiefe.
In Verknüpfung mit dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik kann mit der Warennummer zudem über das Umschlüsselungsverzeichnis die zutreffende Ausfuhrlisten-Nummer ermittelt werden.
Präferenz-Info-System
Im Zoll- und Außenwirtschaftsverkehr ist der Ursprung einer Ware von erheblicher Bedeutung für die Erhebung von Zöllen oder die Anwendung handelspolitischer Maßnahmen.
Viele Unternehmen kennen sich mit dem Präferenzrecht nicht aus und verschenken dadurch Geld. Mit der effektiven Nutzung des Präferenzrechts können Kosten gespart und die eigene Marktstellung behauptet werden.
Das Präferenz-Ino-System im Außenwirtschaftsportal bietet alle nötigen Informationen auf einen Blick und ermöglicht die gewinnbringende Nutzung aller Regelungen für das eigene Unternehmen.
Die Be- und Verarbeitungsregeln inklusive der Alternativregeln aller bestehenden Präferenzverträge werden umfassend dargestellt. Die Warennummer für die Außenhandelsstatistik wird mit den Be- und Verarbeitungsregeln des Präferenzrechts verknüpft und bietet somit die optimale Ermittlung des präferentiellen Ursprungs anhand der Warengruppe und der Länderlisten.
Sanktionsliste
Nach dem Außenwirtschaftsgesetz sind Geschäfte mit sanktionierten Personen und Institutionen strafbar. Als Konsequenz daraus drohen Geldbußen und im schlimmsten Fall Freiheitsentzug.
Die Sanktionsliste im Außenwirtschaftsportal ermöglicht den ständigen Zugang zu den aktuellen Listen. So ist sichergestellt, dass keine Personen oder Institutionen beliefert werden, gegen die Sanktionsmaßnahmen des Gesetzgebers bestehen.
Die Einträge im Infosystem basieren auf den entsprechenden EG-Verordnungen bzw. wichtigsten US-Listen, die kontinuierlich und sorgfältig aufbereitet werden. Die Einträge können mehrere Namen (Alias) und Adressen umfassen, so dass die größtmögliche Anzahl an Recherchemöglichkeiten zur Verfügung steht.